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Freitag, 14. März 2008

Nach Pflegereform: Mehr Leistung für Demenzkranke beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Demenzkranke bekommen künftig früher finanzielle Unterstützung. Sie erhalten auch dann Leistungen, wenn zwar ein Betreuungsbedarf besteht, ihnen aber noch keine Pflegestufe zugesprochen wird.


Pflegereform: Demenzkranke bekommen jetzt künftig früher finanzielle Unterstützung. (Bild: dpa)

Diese Regelung ist Teil der Pflegereform, die am Freitag (14. März 2008) vom Bundestag beschlossen wurde. Angehörige müssen sich für den Zuschuss an ihre Pflegekasse wenden, erklärte Susanna Saxl von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Berlin. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) müsse dann den allgemeinen Betreuungsbedarf feststellen. Die Reform soll vom 1. Juli an gelten. Genaue Ausführungsbestimmungen liegen noch nicht vor.

Bislang erhalten Demenzkranken nur dann Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn sie vom MDK mindestens in Pflegestufe eins eingeteilt wurden. Zum Pflegegeld in Höhe von 205 oder 384 Euro kann ein zusätzlicher Betreuungsbetrag gewährt werden. Er liegt bisher bei maximal 460 Euro pro Jahr und kommt für «zu Hause lebende Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf» infrage, so die Alzheimer Gesellschaft. Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll zur Entlastung der Angehörigen eingesetzt werden. Von ihm lassen sich etwa Angebote der Tagespflege bezahlen.

Künftig haben Demenzkranke auch dann Anspruch auf Zahlungen, wenn der körperliche Pflegebedarf nicht für die Pflegestufe eins ausreicht, aber trotzdem Betreuungsbedarf besteht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Demenzkranker zwar noch selbst anziehen kann, er aber schon so vergesslich ist, dass er nicht mehr alleine leben kann. Bislang gingen solche Menschen leer aus. Sie erhalten künftig bis zu 200 Euro im Monat.

Das Geld soll ebenfalls zweckgebunden sein und für zusätzliche Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Das heißt: Nimmt ein Demenzkranker Angebote wie Betreuungsgruppen oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch, werden diese voraussichtlich direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Alternativ bekommt der Angehörige eine Rechnung ausgestellt, die er dann bei der Kasse einreichen kann, erklärte Saxl. «Man bekommt den Betrag also nicht auf die Hand.»

Demenzkranke, die bereits den zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460 Euro im Jahr bekommen, sollen automatisch Anspruch auf die höheren Leistungen haben, sagte Saxl. Die genauen Ausführungsbestimmungen müssten aber noch abgewartet werden.


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