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Stichwörter: HandymastHauseigentümer
Mittwoch, 8. August 2007

Mobilfunkmast auf dem Dach: Alle Hauseigentümer müssen zustimmen

Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses darf eine Mobilfunkanlage nur dann errichtet werden, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen.


Köln/München (dpa/tmn) - Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses darf eine Mobilfunkanlage nur dann errichtet werden, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Das berichtet die «Monatsschrift für Deutsches Recht» unter Berufung auf das Oberlandesgericht (OLG) München.

Auch bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sei es nicht auszuschließen, dass Bewohner durch Handymasten gesundheitsschädlichen Strahlungen ausgesetzt seien, befand das Gericht. Eine solche Maßnahme könne daher nicht von der Mehrheit der Eigentümer zu Lasten der übrigen Bewohner entschieden werden (Az.: 34 Wx 109/06).

Das Gericht gab damit der Beschwerde eines Wohnungseigentümers statt. Dieser hatte sich gegen eine mehrheitliche Entscheidung der Eigentümerversammlung für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Hausdach gewandt. Damit habe die Eigentümerversammlung die ihr zustehende Regelungskompetenz zu Lasten anderer Bewohner überschritten, so die Richter. Der Beschluss sei daher nichtig.


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