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Stichwörter: Mobbing, Schmerzensgeld, 
Freitag, 2. November 2007

Mobbingvorwürfe gegen Arbeitgeber genau begründen

Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Mobbingopfer bekommen nur Schmerzensgeld, wenn sie ihre Vorwürfe gegen den Arbeitgeber genau aufführen können.


Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Mobbingopfer bekommen nur Schmerzensgeld, wenn sie ihre Vorwürfe gegen den Arbeitgeber genau aufführen können. Dem Gericht müssten die tatsächlichen Umstände eines Mobbingvorwurfs hinreichend und schlüssig dargelegt werden, heißt es in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 9 Sa 935/06), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.

Hintergrund des Urteils ist die Klage eines Arbeitnehmers, der dem Chef vorwarf, er habe ihn in die Depression getrieben. Dauerhafte Schikanen und angeblich sinnlose Arbeitsaufträge seien Auslöser für die Krankheit gewesen. Konkretere Angaben wie etwa ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen der diagnostizierten Depression und dem Verhalten des Vorgesetzten fehlten. Eine bewusste Schädigung des Arbeitnehmers konnte somit nicht nachgewiesen werden, weshalb das Gericht die Klage ablehnte.


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