Mittagspause unterschlagen - Kündigung trotzdem unwirksam
Wer in seinen Arbeitszeitberichten unbezahlte Pausen unterschlägt, muss nicht gleich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Frankfurt/Main (dpa) - Wer in seinen Arbeitszeitberichten unbezahlte Pausen unterschlägt, muss nicht gleich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter erklärten damit die fristlose Entlassung eines Computerfachmanns bei einer Blindenstiftung für gegenstandslos und wiesen das beklagte Unternehmen an, den Mann weiterzubeschäftigen (Az: 118 Ca 4815/07).
Dem Arbeitnehmer wurde von den Vorgesetzten vorgeworfen, über Jahre hinweg die tägliche Mittagspause von jeweils 30 Minuten in seinem Arbeitszeitnachweis weggelassen zu haben. Vor Gericht erklärte der Arbeitnehmer, er habe mittags durchgearbeitet, dafür aber als Arbeitszeitende eine halbe Stunde länger eingetragen. Den Richtern waren derartige Ungenauigkeiten zu wenig, um von einem Betrugsverdacht und damit von einer fristlosen Kündigung auszugehen. Fehlerhaftes Ausfüllen von Arbeitszeitberichten müsste stets zunächst einmal abgemahnt werden, hieß es bei Gericht.
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.





