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Mittwoch, 25. April 2007

Mit dem 65. Geburtstag ändert sich für Senioren einiges

Berlin (dpa/gms) - Ob Rente, Steuern oder Versicherungen - mit dem 65. Geburtstag ändert sich einiges. Senioren sollten sich frühzeitig erkundigen, worauf sie achten müssen, damit die Rente pünktlich kommt und keine überflüssigen Versicherungen gezahlt werden.


Berlin (dpa/gms) - Ob Rente, Steuern oder Versicherungen - mit dem 65. Geburtstag ändert sich einiges. Senioren sollten sich frühzeitig erkundigen, worauf sie achten müssen, damit die Rente pünktlich kommt und keine überflüssigen Versicherungen gezahlt werden.

«Wer pünktlich zum 65. Geburtstag die volle Rente erhalten will, muss rechtzeitig den Antrag stellen», rät Renate Thiemann, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung in Berlin. Automatisch wird die Rente nicht überwiesen, die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei Monate.

«Für die Rentenbeantragung reicht zunächst ein formloses Anschreiben an den Rentenversicherungsträger, dem ein formularmäßiger Antrag folgen muss.» Vordrucke gibt es bei den Versicherungsstellen oder auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Um Überraschungen zu vermeiden, rät Thiemann im Vorfeld zu einer Kontenklärung: «So können Sie unberücksichtigte Zeiten in der Rentenermittlung entdecken und die fehlenden Unterlagen einreichen.»

Wer bereits vor dem 65. Geburtstag Rente erhalten hat und Abschläge akzeptieren musste, behält die errechnete Kürzung. Anders verhält es sich bei EU-Renten: «Erwerbsminderungsrenten werden auf Antrag in normale Altersrenten umgewandelt», sagt Thiemann. Positiv für Frührentner mit Nebenjob: «Nach dem 65. Geburtstag fällt die Zuverdienstgrenze.» Anstatt 350 Euro monatlich, darf jetzt unbegrenzt dazu verdient werden.

Trotz der Rente muss weiterhin eine Steuererklärung gemacht werden. Für jeden Rentenjahrgang wird der steuerpflichtige Teil der Rente neu festgelegt. «Dieser steuerfreie Beitrag, der aus der Rente des Folgejahres ermittelt wird, ändert sich nicht mehr», erklärt Clemens Teschendorf von der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Altersrente sind Pensionen und Kapitalleistungen aus Unterstützungskassen voll steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. «Auch Renten aus Pensionskassen und Direktversicherungen werden wie Leistungen aus privaten Rentenversicherungen zur Besteuerung herangezogen», sagt Teschendorf. «Renten aus der Gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- sowie Wehrdienst- und Zivildienstbeschäftigtenrenten und die Wiedergutmachungsrenten sind hingegen steuerfrei», sagt Karl-Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Berlin.

Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 7664 Euro für Ledige beziehungsweise 15 328 Euro für Verheiratete übersteigt, oder neben der gesetzlichen Rente Einkünfte erzielt werden, müssen Renter eine Steuererklärung machen.

Auch bei den Versicherungen tut sich etwas. Die Berufsunfähigkeitsversicherung läuft in der Regel automatisch und spätestens bis zum 67. Lebensjahr aus. Auch Besitzer von privaten Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen erhalten Post: «Nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit meldet sich die Versicherung und fordert die nötigen Unterlagen an», sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.

Wer eine private Unfallversicherung hat, sollte sie genau prüfen: «Eine Unfallversicherung ist zum Renteneintritt weniger wichtig, da durch die Altersrente bei einem Unfall keine Gehaltseinbußen mehr drohen», sagt Zeugner. Immer wichtiger wird allerdings der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, sagt Barbara Keck von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen in Bonn. Sie leistet eine Pflege über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus und schützt vor der Abhängigkeit von Sozialhilfe.


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