Mit Abgeltungssteuer kommt neuer Freibetrag
Berlin (dpa/tmn) - Mit Einführung der neuen Abgeltungssteuer kommt auch der neue Sparerpauschbetrag. Darüber informiert der Bundesverband deutscher Banken mit Sitz in Berlin.
Die derzeitige steuerfreie Pauschale von 750 Euro - der heutige Sparerfreibetrag - wird mit Wirkung vom 1. Januar mit der Werbungskostenpauschale von 51 Euro verschmolzen. Künftig bleiben damit 801 Euro steuerfrei - rund um Kapitaleinnahmen anfallende Werbungskosten können dann allerdings nicht mehr separat geltend gemacht werden.
Auf Kapitalerträge von mehr als 801 Euro fallen vom kommenden Jahr an dann pauschal 25 Prozent Steuern an, so die neue Regelung. Der Bankenverband hat errechnet, wie viel Vermögen bei welcher Verzinsung steuerfrei bleibt: Demnach geht der Fiskus bei einer Verzinsung von 3 Prozent leer aus, wenn das Vermögen 26 700 Euro nicht übersteigt. Bei 3,5 Prozent Zinsen sind es 22 885 Euro. Rund 20 000 Euro bleiben steuerfrei, wenn 4 Prozent Zinsen gezahlt werden. Bei 4,5 Prozent sind es 17 800 Euro, bei 5 Prozent 16 020 Euro.
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