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Stichwörter: Impfschutz, Meningokokken, 
Donnerstag, 8. November 2007

Mekka-Pilger müssen Meningokokken-Impfung nachweisen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Pilger nach Mekka müssen einen Impfschutz gegen Meningokokken nachweisen. Auf diese Bestimmung des Gesundheitsministeriums in Saudi-Arabien weist das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf hin.


Düsseldorf (dpa/tmn) - Pilger nach Mekka müssen einen Impfschutz gegen Meningokokken nachweisen. Auf diese Bestimmung des Gesundheitsministeriums in Saudi-Arabien weist das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf hin.

Es rät außerdem, den Impfschutz gegen Polio, Tetanus und Diphtherie, Hepatitis A und B sowie gegen Grippe überprüfen und gegebenenfalls auffrischen zu lassen. Da in Mekka in der am 11. November beginnenden Pilgerzeit wieder viele Tausend Menschen dicht gedrängt zusammenstehen werden, sei die Gefahr einer Infektion besonders groß.

Die Impfung gegen Meningokokken erfolgt nach CRM-Angaben mit einem Vierfach-Impfstoff. Sie ist vom zehnten Tag nach der Injektion an für drei Jahre gültig. Bei Kindern unter zwei Jahren muss eine Impfung mit zwei Dosen im Abstand von drei Monaten nachgewiesen werden.


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