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Stichwörter: Hartz IV, Wohngeld, 
Dienstag, 11. März 2008

Mehr Wohngeld für Hartz-IV-Empfänger

Celle (dpa) - Ein Hartz IV-Empfänger hat in einem Verfahren um Mietzahlungen einen Teilerfolg erzielt. Das Landessozialgericht in Celle hob das Urteil der ersten Instanz auf und erhöhte den Wohnkostenzuschuss einer Familie aus Unterlüß um zehn Prozent auf 451 Euro.


Ein Hartz-IV-Empfänger aus Niedersachsen erzwingt erfolgreich eine Überprüfung des Wohngeldes. (Bild: dpa)

Die zugrunde gelegte Wohngeldtabelle sei von 2001 und damit veraltet, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Zudem rechneten sie nun die erheblich gestiegenen Nebenkosten mit ein. Die dreiköpfige Familie hatte für Wohnkosten 500 Euro gefordert, das Sozialgericht Lüneburg hatte in erster Instanz 410 Euro zuerkannt (Az.: L 7 AS 332/07).

Die Familie muss für ihre 94 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Wohnung in Unterlüß rund 500 Euro zahlen. Der Landkreis Celle hatte ihr Unterkunftskosten in Höhe von 270,85 Euro bewilligt. Dagegen hatte die Familie im April 2007 vor dem Sozialgericht Lüneburg geklagt und eine Aufstockung auf 410 Euro erreicht. Weil dies nicht reichte, legte der Familienvater nun erfolgreich Berufung ein.

«Der Landkreis hat keinerlei Daten vorgelegt, die gerichtlich verwertbar sind», sagte der Vorsitzende Richter Leandro Valgolio in der Urteilsbegründung. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts besage, dass Behörden in Orten ohne Mietspiegel aussagekräftige Daten vorlegen müssen, aus denen sich die Miete berechnen lässt. Es genüge nicht zu erwähnen, dass es günstigere Wohnungen gebe und die Betroffenen zum Umzug aufzufordern. Dies sei unzumutbar, sagte Valgolio. Die Mieter müssten sonst befürchten, ständig umziehen zu müssen, sobald die Behörde eine günstigere Wohnung finde.


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