Lohnsteuerhilfe-Beratung: Nebeneinkünfte-Grenzwert angehoben
Berlin (dpa/tmn) - Auch Steuerzahler mit Nebeneinkünften zwischen 9000 und 13 000 Euro im Jahr können jetzt die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nehmen. Bislang durften die Vereine nur dann beraten, wenn die Nebeneinkünfte 9000 Euro nicht überstiegen.
Bei vielen Arbeitnehmern und Rentnern lagen die Mieteinnahmen und die umgelegten Nebenkosten jedoch über der Grenze, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Der Gesetzgeber habe die Grenze nun auf 13 000 Euro angehoben.
Ausgeschlossen ist eine Beratung künftig also dann, wenn die Einnahmen aus «Überschusseinkünften» wie Vermietung und Kapitalanlagen 13 000 Euro überschreiten. Weitere Ausschlussgründe sind laut dem Verband Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, als Freiberufler, Land- oder Forstwirt sowie eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung. Ausnahmen gelten für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten.
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