Hausverwalter muss sich um günstigsten Stromanbieter kümmern
Bonn (dpa/tmn) - Für den Betrieb des Aufzuges oder das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses muss sich der Verwalter um den preisgünstigsten Stromanbieter kümmern. Darauf weist der Verband «Wohnen im Eigentum» in Bonn hin.
Bonn (dpa/tmn) - Für den Betrieb des Aufzuges oder das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses muss sich der Verwalter um den preisgünstigsten Stromanbieter kümmern. Darauf weist der Verband «Wohnen im Eigentum» in Bonn hin.
Haben mindestens 25 Prozent der Eigentümer den Eindruck, der Verwalter vernachlässige diese Aufgabe, können sie das Thema zum Tagesordnungspunkt der nächsten Eigentümerversammlung machen. Per einfacher Mehrheit der Versammlung kann der Verwalter dazu verpflichtet werden, sich um einen günstigeren Stromanbieter für die Gemeinschaftseinrichtungen zu kümmern. Das Erfüllen dieser Forderung kann die Versammlung notfalls vor Gericht einklagen. Sind den Eigentümern durch Nachlässigkeit des Verwalters erwiesenermaßen höhere Stromkosten entstanden als nötig, können sie dann auch Regressansprüche stellen.
>> Zum Strompreisvergleich auf Preisvergleichseiten24.de
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.