Haus wird nicht fertig: Vertrag unter Umständen kündbar
Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Stellt ein Bauunternehmer eine Immobilie nicht fristgerecht fertig, kann der Bauherr unter bestimmten Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor (Az.: 24 U 150/04).
Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Stellt ein Bauunternehmer eine Immobilie nicht fristgerecht fertig, kann der Bauherr unter bestimmten Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor (Az.: 24 U 150/04).
Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin. Das Gericht wies die Schadensersatzklage eines Bauunternehmers gegen einen Kunden zurück, der vom Vertrag zurückgetreten war.
Der Mann hatte dem Unternehmer eine Frist zur Fertigstellung seiner Wohnung gesetzt, nachdem der vereinbarte Termin bereits ein halbes Jahr überschritten war. Als diese Frist nicht eingehalten wurde, trat der Bauherr zurück. Der Bauunternehmer forderte daraufhin Schadensersatz in Höhe von 240 000 Euro - mit dem Argument, er könne die Wohnung nicht zum geplanten Preis anderweitig verkaufen.
Das OLG wies dies zurück: Wird eine Immobilie nicht fristgerecht fertig, müsse der Bauunternehmer binnen einer Woche einen detaillierten Plan vorlegen, wann seine Arbeiten beendet sein werden. Zu diesem Plan habe der Käufer innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Da der Bauunternehmer im verhandelten Fall aber gar keinen Plan vorgelegt hatte, sei der Rücktritt des Kunden vom Kaufvertrag in Ordnung und der Anspruch auf Schadensersatz verwirkt.
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