Hartz-IV-Empfänger zahlen Tilgungsraten fürs Haus selbst
Darmstadt (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen die Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum selbst bezahlen. Der Aufbau von Vermögen könne nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Darmstadt (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen die Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum selbst bezahlen. Der Aufbau von Vermögen könne nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Zwar erstatten Kommunen die Unterkunftskosten von Langzeitarbeitslosen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, wenn diese angemessen sind. Dies gelte sowohl für Mieten als auch für Darlehenszinsen für selbst genutztes Wohneigentum. Tilgungsraten gehörten aber nicht dazu, weil sie der unmittelbaren Vermögensbildung dienten. Dies sei nicht der Zweck der Grundsicherung für Arbeitssuchende, entschieden die Sozialrichter und wiesen damit die Klage einer heute 59 Jahre alten Frau aus dem Kreis Offenbach in Hessen zurück.
Das Gesetz sehe als Zweck des Arbeitslosengeldes II ausschließlich die Unterstützung der Erwerbstätigkeit und die Sicherung des Lebensunterhaltes vor. Dies biete keine Grundlage, um laufende Leistungen mit unmittelbarer vermögensbildender Wirkung zu gewähren. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 7 AS 225/06 ER).
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