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Montag, 30. April 2007

Größere Tiere können ohne Genehmigung erlaubt sein

Berlin/Bremen (dpa/gms) - Auch das Halten von Hund oder Katze kann in einer Mietwohnung unter Umständen ohne Genehmigung des Vermieters erlaubt sein. Das erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen.


Berlin/Bremen (dpa/gms) - Auch das Halten von Hund oder Katze kann in einer Mietwohnung unter Umständen ohne Genehmigung des Vermieters erlaubt sein. Das erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen.

Das gelte zumindest dann, wenn der Mietvertrag keine Tierhaltungsklausel enthält oder diese unwirksam ist. Die vorherige ausdrückliche Genehmigung ist demnach nicht erforderlich, wenn die Klausel im Mietvertrag zu weit geht.

In dem Fall (Az.: 7 C 240/2005) wurden in einer Mietwohnung eine Katze, ein kleinerer Hund und ein größerer Hund gehalten. Der Mietvertrag forderte für die Tierhaltung eine ausdrückliche Genehmigung. Diese Klausel stufte das Gericht laut Mieterbund als unwirksam ein, denn nicht jede Tierhaltung müsse genehmigt werden - Kleintiere seien zum Beispiel immer erlaubt.

Ohne eine wirksame Regelung im Mietvertrag gelte aber folgender Grundsatz: Das Halten von Hunden und Katzen zählt grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und bedarf keiner Genehmigung des Vermieters. Dennoch mussten die beiden Hunde in dem Fall aus der Wohnung entfernt werden. Denn das Recht, Tiere in der Wohnung halten zu dürfen, wird beschränkt durch die Pflicht, den Hausfrieden zu wahren.

Tiere müssen also so gehalten werden, dass für die Nachbarn keine unzumutbaren Störungen und Belästigungen auftreten. Lautstarkes Hundegebell, das auch nachts zum Teil länger als eine Stunde andauert, muss von den Nachbarn nicht hingenommen werden.


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