Geschützter Baum: Nachbar muss herüberhängende Äste dulden
Koblenz (dpa) - Ein Grundstückseigentümer muss mit den herüberhängenden Zweigen eines unter Naturschutz stehenden Baumes vom Nachbargrundstück leben. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem Urteil.
Koblenz (dpa) - Ein Grundstückseigentümer muss mit den herüberhängenden Zweigen eines unter Naturschutz stehenden Baumes vom Nachbargrundstück leben. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem Urteil.
Dies sei dann der Fall, wenn das Abschneiden der Zweige den Baum beschädigen könnte und die Beseitigung der Äste nicht unbedingt nötig sei. Geklagt hatte ein Koblenzer, der sich gegen die Äste einer Rotbuche des Nachbarn wandte, die bis auf sein Grundstück reichen. Die Richter erklärten, die Rotbuche sei nach dem Landesnaturschutzgesetz geschützt. Sie zu beschneiden, bedeute, sie auch erheblich zu beschädigen. Dies sei nur aus «zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit» denkbar (Az.: 6 S 162/06).
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