Geschenk kann über Werbungskosten Kindergeld retten
Berlin (dpa/tmn) - Um das Kindergeld zu retten, kann sich jetzt noch der Kauf von Gegenständen lohnen, die als Werbungskosten abgesetzt werden können. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufmerksam.
Berlin (dpa/tmn) - Um das Kindergeld zu retten, kann sich jetzt noch der Kauf von Gegenständen lohnen, die als Werbungskosten abgesetzt werden können. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufmerksam.
Denn wenn die Nebeneinkünfte eines Kindes in der Ausbildung die Grenze von 7680 Euro pro Jahr übersteigen, erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Mit dem Kauf von Arbeitsmitteln - das können zum Beispiel ein Computer oder Fachbücher sein - kann das Kind sein anzugebendes Einkommen senken und damit unter der Kindergeldgrenze beim Einkommen bleiben.
Manches Weihnachtsgeschenk kann sich dabei steuermindernd auswirken. Denn abschreiben dürfen Kinder auch «geschenkte Wirtschaftsgüter», wenn sie vornehmlich beruflich zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Das gelte selbst dann, wenn die Rechnung auf die Eltern lautet, erläutert Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Manche Ausgabe zahlt sich auf diese Weise doppelt aus.
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.





