Frankiermaschine der Firma ist für Mitarbeiter tabu
Bonn (dpa/tmn) - Die Briefmarken für ihre private Post müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen. Die eigenen Briefe einfach durch die Frankiermaschine des Unternehmens zu schicken, ist nicht erlaubt.
Bonn (dpa/tmn) - Die Briefmarken für ihre private Post müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen. Die eigenen Briefe einfach durch die Frankiermaschine des Unternehmens zu schicken, ist nicht erlaubt.
Einem Mitarbeiter, der sich nicht daran hält, darf fristlos gekündigt werden, auch wenn der Schaden für die Firma überschaubar ist, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen (Az.: 16 Sa 1865/06). In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer nachweislich neun Mal Privatbriefe frankieren lassen. Der Schaden lag zwar unter fünf Euro. Dennoch erschien den Richtern die Kündigung gerechtfertigt, so der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn.
Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei in diesem Fall möglich - auch ein Diebstahl geringwertiger Sachen oder das Erschleichen von Leistungen berechtige den Arbeitgeber dazu. Denn dieser könne nicht darauf vertrauen, dass es sich um eine einmalige Tat handelt und dass weitere Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten ausgeschlossen sind.
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