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Stichwörter: Erbrecht, Reform, 
Montag, 24. September 2007

Experten kritisieren Erbrechtsreform

Gera (dpa) - Das Deutsche Forum für Erbrecht hat Teile der von der Bundesregierung geplanten Erbrechts-Reform kritisiert. So würde etwa die Möglichkeit, einem Nachkommen den Pflichtteil zu entziehen, künftig deutlich eingeschränkt.


Gera (dpa) - Das Deutsche Forum für Erbrecht hat Teile der von der Bundesregierung geplanten Erbrechts-Reform kritisiert. So würde etwa die Möglichkeit, einem Nachkommen den Pflichtteil zu entziehen, künftig deutlich eingeschränkt.

«Das halte ich für inakzeptabel», sagte der Präsident der Vereinigung, Klaus Michael Groll, in Gera. Er schätzt, dass in jedem 20. Erbfall Eltern gern einem Kind den Pflichtteil entziehen würden; davon habe derzeit nur etwa jeder vierte Fall Aussicht auf Erfolg. Daher forderte er, die Möglichkeiten zum Entzug des Pflichtteils auszuweiten.

Laut Groll wird im Zuge der Reform ein ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel kein Grund mehr für die Entziehung des Pflichtteils sein. Stattdessen werde eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung verlangt. «Damit werden künftig etwa Treulosigkeit, Vernachlässigung oder auch üble Nachrede gegen den Erblasser nicht mehr erfasst», kritisierte Groll. Zwar erhielten die Erblasser mit der Reform mehr Rechtssicherheit, doch würden ihre Möglichkeiten, jemanden den Pflichtteil zu entziehen, eingeschränkt.

Auch die Änderung bei der Anrechnung von Schenkungen auf die Pflichtteilansprüche sehen die Experten kritisch. Bislang wurden Schenkungen, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgten, voll in den Nachlass eingerechnet. Nach den Plänen des Justizministeriums soll künftig die Schenkung für die Berechnung des Pflichtteils immer weniger Berücksichtigung finden, je länger sie zurück liegt. «Die Mehrheit des Vorstandes unseres Forums lehnt das ab», sagte Groll. Die Experten fürchten etwa, dass diese Regelung mehr Anlass zu Streit über den Zeitpunkt eines Geschenks geben wird. Andererseits gebe diese Neuerung dem Beschenkten mehr Rechtssicherheit, betonte die Vizepräsidentin Constanze Trilsch.

Nach Angaben von Groll sind viele Deutsche bei der Frage ihrer Vermögensnachfolge nachlässig. Laut einer Infratest-Umfrage, die er vorstellte, verfügt nur jeder vierte Erwachsene über ein Testament oder einen Erbvertrag. In Ostdeutschland war es sogar nur etwa jeder Fünfte. Schlusslicht im Bundesvergleich waren die Sachsen und Thüringer mit nur 17 Prozent, während im Spitzenland Nordrhein-Westfalen 32,4 Prozent der Erwachsenen ihre Vermögensnachfolge geregelt haben. Für die Umfrage wurden im August 2007 gut 1400 Bundesbürger befragt.


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