Existenzgründerzuschuss wird bei Hartz IV angerechnet
Kassel/Oldenburg (dpa) - Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II darf ein Existenzgründerzuschuss der Arbeitsagentur als Einkommen angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 6. Dezember entschieden.

Doppelförderung: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II darf ein Gründerzuschuss der Arbeitsagentur als Einkommen angerechnet werden. (Bild: dpa)
Kassel/Oldenburg (dpa) - Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II darf ein Existenzgründerzuschuss der Arbeitsagentur als Einkommen angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 6. Dezember entschieden.
Nach diesem muss es als Doppelförderung gewertet werden, wenn ein Hartz-IV-Empfänger gleichzeitig noch die Hilfe für Kleinstunternehmer erhalte. Der Gründerzuschuss sei nicht zweckgebunden und solle den Empfänger in der schwierigen Startphase nur unterstützen. Ob er dafür Betriebsmittel beschaffe oder nicht, könne von der Behörde nicht geprüft werden. Entsprechend habe die Arbeitsagentur die Hartz-IV-Förderung zu Recht gekürzt.
Geklagt hatte eine Ehepaar aus Oldenburg, dessen Arbeitslosengeld II wegen des Existenzgründerzuschusses des Mannes deutlich zusammengestrichen worden war. Der Anwalt des Paares hatte argumentiert, dass von einer Doppelförderung nicht die Rede sein könne, weil der Gründerzuschuss einem völlig anderen Zweck als dem Lebensunterhalt diene. Eine Verrechnung beider Hilfen schade auch der Frau und den Kindern des Mannes. Die Richter schlossen sich jedoch der Sichtweise der Sozialbehörde an, die den Zuschuss als generelles Einkommen wertete (Az.: B 14/7b AS 16/06 R).
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.




