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Stichwörter: Hundehaltung, Mietminderung, 
Montag, 15. Oktober 2007

Erlaubnis zur Hundehaltung kann entzogen werden.

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen einem Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn das Tier andere Mieter immer wieder stört. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.


Vermieter können die Abschaffung von Hunden verlangen. (Bild: dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen einem Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn das Tier andere Mieter immer wieder stört. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Er beruft sich dabei unter anderem auf Urteile der Landgerichte Krefeld (Az.: 2 S 89/96) und Nürnberg/Fürth (Az.: 7 S 3264/90). Wenn der Hund zum Beispiel wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt, könne der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Belästigungen oder regelmäßiges, lang anhaltendes lautes Bellen können darüber hinaus die Nachbarn berechtigen, die Miete zu mindern, wie laut Mieterbund aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervorgeht (Az.: 49 C 165/05).


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