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Donnerstag, 3. Januar 2008

Erbschaftssteuer-Reform: Jetzt Geld zum Hauskauf schenken

Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Angehörigen beim Kauf eines Hauses finanziell unterstützen möchte, sollte sich beeilen. Im Vergleich mit den Plänen im Rahmen der Erbschaftssteuerreform sind die Bedingungen derzeit günstiger, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Angehörigen beim Kauf eines Hauses finanziell unterstützen möchte, sollte sich beeilen. Im Vergleich mit den Plänen im Rahmen der Erbschaftssteuerreform sind die Bedingungen derzeit günstiger, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Denn noch werde eine Geldschenkung mit der Auflage des Hauskaufs steuerlich wie eine direkte Schenkung der Immobilie bewertet. Und da der Immobilienwert im Schenkungsteuerrecht weit unter dem Verkehrswert angenommen wird, ergeben sich steuerliche Vorteile.

Mit der derzeit diskutierten Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts soll die ungleiche Bewertung von Geld- und Immobilienvermögen abgeschafft werden. Daher erfolgen Geldgeschenke im Allgemeinen besser noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts. Als frühester Zeitpunkt dafür ist laut dem Steuerzahlerbund der 1. April 2008 angedacht. Eine frühe Planung weit vor diesem Termin kann aber wichtig sein.

Denn angewendet wird das Recht, das zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses gilt - nicht der Zeitpunkt der Geldübergabe. Wird also Geld für einen Rohbau geschenkt, muss die Fertigstellung vor Inkrafttreten des neuen Rechts gewährleistet werden, heißt es. Voraussetzung ist außerdem, dass die Schenkung notariell beurkundet und der Geldbetrag zweckgebunden für die zu erwerbende Immobilie geschenkt wird.


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