Das neue Unterhaltsrecht - Klagen und Einbußen erwartet
München/Berlin (dpa/tmn) - Nach der Änderung des Unterhaltsrechts rollt auf die deutschen Familiengerichte nach Expertenmeinung eine Prozesswelle zu. Vor allem für viele geschiedene Frauen können die Neuerungen finanzielle Einschnitte bedeuten.

Kinder werden bessergestellt - viele Frauen aber müssen sich darauf einstellen, dass sie vom Ex-Mann künftig keinen Unterhalt mehr bekommen. (Bild: dpa/tmn)
München/Berlin (dpa/tmn) - Nach der Änderung des Unterhaltsrechts rollt auf die deutschen Familiengerichte nach Expertenmeinung eine Prozesswelle zu. Vor allem für viele geschiedene Frauen können die Neuerungen finanzielle Einschnitte bedeuten.
Denn zum einen gibt das neue Recht den Kindern beim Bezug gegenüber den Frauen den Vorrang. Zum anderen gilt die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Reform nicht nur für Scheidungen nach dem Jahreswechsel. Angewendet wird das neue Recht auch auf jene, die längst vollzogen sind.
Nicht genau bestimmte Rechtsbegriffe im Gesetz machen es schwer, die Auswirkungen für diese «Altfälle» zu bestimmen. Anhand von Fallgruppen können Betroffene sich aber ein erstes Bild davon machen, was sie erwartet. «Fast jeder muss mit Änderungen rechnen», sagt Ingrid Groß, die Vorsitzende des Familienrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. «Welche Auswirkungen die Reform im Einzelfall hat, ist schwierig abzuschätzen.»
Verbindliche Vorgaben zur Auslegung des Gesetzes könne abschließend nur der Bundesgerichtshof in Karlsruhe machen. «Und das wird einige Jahre dauern.» Geschiedene können sich aber jetzt schon an sogenannten Fallgruppen orientieren - daran ist zumindest grob ablesbar, ob die Gesetzesänderung Auswirkungen auf die eigene Situation hat:
MANGELFÄLLE: Damit sind Konstellationen gemeint, in denen der Unterhaltszahler kein ausreichendes Einkommen hat, um an alle Berechtigten Zahlungen zu leisten. Durch die Reform haben die Kinder bei der Aufteilung des Unterhalts den Vorrang erhalten. Für eine Frau, die bisher neben den Kindern Zahlungen erhalten hat, kann das bedeuten, dass sie künftig leer ausgeht, wie Groß erläutert. Bei der Aufteilung des vorhandenen Geldes unter den Kindern ist außerdem nicht mehr entscheidend, ob sie aus der ersten oder einer späteren Ehe stammen. Gleichgestellt sind auch Kinder aus einer Beziehung ohne Trauschein.
UNTERHALTSZAHLUNGEN ÜBER EINEN LÄNGEREN ZEITRAUM: Vor allem Frauen, die schon länger vom Ex-Mann Unterhaltszahlungen bekommen, müssen sich möglicherweise auf den Wegfall der Unterstützung einstellen, sagt Jutta Wagner, die Präsidentin der Deutschen Juristinnenbundes in Berlin. «Ich erlebe das auch in meiner Praxis, dass die Unterhalt zahlenden Männer sich fragen, ob sie die Zahlungen auch in Zukunft leisten müssen.» Anders als nach altem Recht sei künftig die Befristung der Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner die Regel.
ERHALTUNG DES EHELICHEN LEBENSSTANDARDS: Vor der Reform galt der Grundsatz, dass nach einer längeren Ehe dem Unterhaltsempfänger durch entsprechend hohe Zahlungen - in der Regel unbefristet - der gleiche Lebensstandard wie in der Ehe garantiert werden sollte. «Das hat sich geändert», sagt Wagner. Geschiedene, die von dem alten Grundsatz profitierten, müssten sich auf Einschnitte vorbereiten.
PRIVILEGIERUNG DER ERSTEN EHE: Bisher wurden im Unterhaltsrecht Partner aus der ersten Ehe gegenüber jenen aus späteren Ehen bevorzugt. Diese Privilegierung ist weggefallen, wie der Rechtsanwalt Finn Zwißler aus München mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht erläutert. Mit Einbußen müssten daher Ex-Eheleute rechnen, die bisher davon profitierten, dass die Beziehung zum Unterhaltspflichtigen dessen erste Ehe war.
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