Betriebskosten leerstehender Wohnung ist Vermietersache
Berlin (dpa/tmn) - Den Anteil leerstehender Wohnungen an den Betriebskosten eines Hauses müssen Vermieter selbst tragen. Die Zahlungen auf die Mieter abzuwälzen ist nicht zulässig, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Den Anteil leerstehender Wohnungen an den Betriebskosten eines Hauses müssen Vermieter selbst tragen. Die Zahlungen auf die Mieter abzuwälzen ist nicht zulässig, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
«Eine leerstehende Wohnung dürfen Vermieter nicht einfach aus dem Verteilerschlüssel nehmen - das gilt für alle Betriebsausgaben wie Fahrstuhlkosten, Flurlicht oder Müllabfuhr.» Entsprechend habe zum Beispiel der Bundesgerichtshof vor etwas mehr als einem Jahr entschieden (Az.: VIII ZR 159/05).
Mieter kommen einer unzulässigen Abrechnung auf die Schliche, indem sie die Abrechnung aus dem Vorjahr neben die aktuelle legen. «Wenn die Gesamtfläche des Hauses plötzlich mit weniger Quadratmeter angegeben ist, kann das ein Hinweis darauf sein, dass der Vermieter Kosten bei Leerstand abwälzen will», sagte Ropertz. Werden zum Beispiel statt 1000 Quadratmetern nur noch 900 zugrunde gelegt, verteuere sich der Kostenanteil für die im Schlüssel verbleibenden Wohnungen.
Denn der vom Vermieter zu zahlende Anteil für die leerstehende Einheit sei dann aus der Berechnung herausgenommen. «Eine Nachforderung müssen Sie dann nicht zahlen, denn die Abrechnung ist schließlich falsch. Am besten fordern Sie in diesem Fall eine neue Abrechnung.» Zeigt sich der Vermieter nicht einsichtig, sollten Mieter rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.




