Beiträge für Lohnsteuerhilfeverein nicht absetzbar
Berlin/Koblenz (dpa/tmn) - Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein steuerlich beraten lässt, kann die hierfür gezahlten Mitgliedsbeiträge seit 2006 nicht mehr als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Berlin/Koblenz (dpa/tmn) - Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein steuerlich beraten lässt, kann die hierfür gezahlten Mitgliedsbeiträge seit 2006 nicht mehr als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Der Bund beruft sich auf ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Koblenz (Aktenzeichen: S 2350 A - St 32 3). Hintergrund sei, dass sich der Mitgliedsbeitrag nicht nachvollziehbar in eine beruflich und in eine privat veranlasste Summe aufteilen lasse. Deshalb ordne ihn der Fiskus komplett der privaten Lebensführung zu, was einen Abzug ausschließt.
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