Suche:
Stichwörter: Teilungserklärung
Freitag, 3. August 2007

Bei Wohnungskauf Aufteilungsplan abgleichen

Wohnungskäufer sollten vor Vertragsunterzeichnung die Angaben in der Teilungserklärung genau mit dem Aufteilungsplan vergleichen.


Bonn (dpa/tmn) - Wohnungskäufer sollten vor Vertragsunterzeichnung die Angaben in der Teilungserklärung genau mit dem Aufteilungsplan vergleichen. Darauf weist der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn hin.

Die Festlegung des einzelnen Wohnungseigentums muss in beiden Dokumenten übereinstimmen. Fehlen Zuordnungen im Aufteilungsplan oder in der Teilungserklärung oder sind bestimmte Räume oder Sondernutzungsrechte nur im Kaufvertrag aufgeführt, verbleiben diese meist im Gemeinschaftseigentum.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sollten in jedem Fall kritisch geprüft werden. Möglich sei, dass die Gemeinschaftsordnung unausgewogene Regelungen enthält oder Festlegungen, die Interessen des Verwalters oder einzelner Wohnungseigentümer begünstigen, warnt der Verbraucherschutzverein. Zur Orientierung hat er eine Muster-Teilungserklärung erarbeitet. Sie kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden unter www.wohnen-im-eigentum.de, Stichwort «Wohnen - Eigentumswohnung».


Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]

Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]

Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.

Zum Baufinanzierungsvergleich >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.