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Montag, 10. März 2008

Baumhaus muss Mindestabstand zum Nachbargrundstück haben

Dortmund/München (dpa/tmn) - Auch ein Baumhaus muss den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor, über das die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» berichtet.


Bild: pixelio

Das gelte auch dann, wenn das Baumhaus ausschließlich den Kindern zum Spielen dient und nicht etwa bewohnt wird (Az.: 1 S 109/06). Das Gericht gab in dem Fall der Klage eines Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn statt. Der Mann wandte sich dagegen, dass der Nachbar unmittelbar an der Grundstücksgrenze an zwei Fichten ein massives Baumhaus befestigt hatte. Dieses war als Spielstätte für die Kinder gedacht.

Das Landgericht befand trotzdem, das Haus müsse beseitigt werden. Denn das Nachbarrecht sehe für Gebäude die Einhaltung eines Mindestabstands zur Nachbargrenze vor. Dieser Abstand sei hier nicht eingehalten, das Gebot der besonderen Rücksichtnahme zwischen Nachbarn sei verletzt. Als unerheblich wertete es das Gericht, dass es sich beim Baumhaus dem Zweck nach um ein «Spielgerät» handelte.


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