Bauherren müssen Rechnungen aufbewahren
Berlin (dpa/gms) - Private Bauherren müssen Rechnungen im Zusammenhang mit ihrem Bauprojekt mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin mit.
Berlin (dpa/gms) - Private Bauherren müssen Rechnungen im Zusammenhang mit ihrem Bauprojekt mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin mit.
Durch diese Vorschrift wolle der Gesetzgeber die Schwarzarbeit eindämmen. Könnten private Bauherren in diesen 24 Monate dem Finanzamt auf Anfrage eine bestimmte Rechnung nicht vorweisen, drohe ihnen ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Darüber hinaus benötigten Bauherren die Rechnungen, um später bei Baumängeln Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.
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