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Donnerstag, 20. Dezember 2007

Ausgaben für Dienstreisegepäck können Werbungskosten sein

Kassel/Berlin (dpa/tmn) - Anschaffungskosten für Reisekoffer können als Werbungskosten bei der Steuer abziehbar sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ausschließlich dienstliche Nutzung des Gepäcks nachweisbar ist.

Kassel/Berlin (dpa/tmn) - Anschaffungskosten für Reisekoffer können als Werbungskosten bei der Steuer abziehbar sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ausschließlich dienstliche Nutzung des Gepäcks nachweisbar ist.

Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hessen in Kassel hervor, auf das der Bund der Steuerzahler hinweist (Az.: 13 K 2035/06). In dem Fall hatte eine Führungskraft einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geklagt. Der Mann legte im betreffenden Jahr mehr als eine Million Flugmeilen zurück. Er forderte, dass das Finanzamt Ausgaben für zwei hochwertige Koffer in Höhe von 1056 Euro im Einkommensteuerbescheid anerkennt. Das Gericht folgte seiner Begründung, nach der er einen großen Bedarf und Verschleiß an Koffern habe. Denn der Mann legte dar, dass die beiden Koffer ausschließlich dienstlich genutzt würden - insgesamt habe er neun Koffer. Die Richter befanden, dass die Ausgaben als Werbungskosten anzuerkennen seien.


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