Auf Planungsleistungen in Bauverträgen achten
Berlin (dpa/gms) - Bei Abschluss eines Bauvertrages sollten Verbraucher darauf achten, dass wichtige Planungsleistungen berücksichtigt sind. Dazu zählen etwa statische Berechnungen, Entwässerungspläne, Baugrundgutachten und das Einmessen von Garagen auf dem Grundstück.
Berlin (dpa/gms) - Bei Abschluss eines Bauvertrages sollten Verbraucher darauf achten, dass wichtige Planungsleistungen berücksichtigt sind. Dazu zählen etwa statische Berechnungen, Entwässerungspläne, Baugrundgutachten und das Einmessen von Garagen auf dem Grundstück.
Oft werde in Bauverträgen auf diese Dinge nicht eingegangen, heißt es vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Diese Positionen gehörten jedoch zu einem schlüsselfertigen Haus. Sind sie nicht im Vertrag aufgeführt, müssten sie zusätzlich bezahlt werden.
Häufig steht im Vertrag auch nichts über bestimmte Bauleistungen. Dazu zählen zum Beispiel die Isolierung von Keller und Dachboden. Auch der Anschluss des Hauses an das Kanalnetz sollte im Bauvertrag berücksichtigt sein. Als Kostenfalle können sich auch die Qualität der Baustoffe sowie die Ausstattung etwa im Sanitärbereich entpuppen, wenn diese nicht vertraglich festgelegt wurden.
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