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Dienstag, 15. Mai 2007

Auch bei kleinen Mängeln Bauabnahme verweigern

Berlin (dpa/tmn) - Schon bei kleinen Mängeln sollten Bauherren die Bauabnahme verweigern, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Andernfalls gilt der Bau als abgeschlossen.


Berlin (dpa/tmn) - Schon bei kleinen Mängeln sollten Bauherren die Bauabnahme verweigern, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Andernfalls gilt der Bau als abgeschlossen.

Der Unternehmer kann seine Abschlussrechnung stellen und alle Gefahren und Risiken gehen auf den Bauherrn über, so der DAV. Häufig komme der Bauunternehmer mit dem vorgefertigten Protokoll zum Abnahmetermin und dränge den Bauherrn zu einer schnellen Unterschrift. Dabei werde häufig versprochen, dass etwaige Mängel noch nachgebessert werden.

Doch darauf sollten sich Bauherrn keinesfalls einlassen und stattdessen darauf bestehen, dass alle Mängel beseitigt werden, rät der DAV. Sitzen Steckdosen schief oder schließen Fenster nicht ordentlich, empfehlen die Experten, diese Mängel im Protokoll genau aufzulisten und zu erklären, dass der Bau deswegen nicht abgenommen wird. Ratsam sei überdies, schriftlich einen neuen Termin für die Abnahme zu vereinbaren.


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