Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen: Fristlose Kündigung
Mainz (dpa) - Ein Mitarbeiter darf fristlos entlassen werden, wenn er eigenmächtig seinen Arbeitsplatz verlässt, um private Dinge zu erledigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.

Wer seinen Arbeitsplatz eigenmächtig verlässt, muss eine fristlose Kündigung hinnehmen, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. (Bild: dpa)
Dabei ist es nach Meinung des Gerichts unerheblich, ob der Betroffene einen sogenannten Arbeitszeitbetrug begehen oder die versäumte Zeit in der Mittagspause nacharbeiten wollte (Az.: 7 Sa 385/07). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger hatte seinen Arbeitsplatz verlassen, ohne das Zeiterfassungsgerät zu betätigen. Gegen die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung ging er mit dem Argument vor, er habe den Arbeitgeber nicht betrügen wollen. Er habe von vornherein beabsichtigt, die Zeit nachzuarbeiten.
Das LAG ließ sich davon nicht überzeugen. Die Richter betonten, maßgeblich für die fristlose Kündigung sei allein die grobe Pflichtverletzung des Klägers. Mit dem eigenmächtigen Entfernen vom Arbeitsplatz werde dem Arbeitgeber jede Möglichkeit der Kontrolle genommen, ob der Mitarbeiter seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkomme. Der Kläger habe auch nicht damit rechnen dürfen, dass der Arbeitgeber dies hinnehme. Daher sei eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich gewesen.
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.




