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Donnerstag, 26. April 2007

Arbeitslose über 25 bilden eigene Bedarfsgemeinschaft

Kassel (dpa/gms) - Über 25 Jahre alte Arbeitslose bilden keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit ihren Eltern. Das gilt auch dann, wenn sie noch in der elterlichen Wohnung leben, wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat (Az.: B 7b AS 6/06 R).


Kassel (dpa/gms) - Über 25 Jahre alte Arbeitslose bilden keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit ihren Eltern. Das gilt auch dann, wenn sie noch in der elterlichen Wohnung leben, wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat (Az.: B 7b AS 6/06 R).

Auf das Urteil weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Kassel in ihrem Magazin «Bag-SB Information» hin. In dem Fall lebte ein über 25 Jahre alter Hilfsbedürftiger mit seiner Mutter zusammen. Das Gericht entschied, der junge Erwachsene bilde eine Bedarfsgemeinschaft für sich alleine. Er sei nach der eindeutigen und bewussten gesetzgeberischen Entscheidung «allein stehend» im Sinne des Gesetzes und habe damit Anspruch auf den vollen Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 345 Euro. Eine Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Mutter komme nur im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft in Betracht.


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