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Stichwörter: Überstunden, Beweispflicht, 
Donnerstag, 20. März 2008

Arbeitnehmer muss Überstunden in vollem Umfang nachweisen

Mainz (dpa) - Ein Arbeitnehmer ist für geleistete Überstunden in vollem Umfang beweispflichtig. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland- Pfalz in Mainz hervor.


Danach muss der Mitarbeiter im Zweifelsfall darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er die Überstunden geleistet hat. Zudem müsse er angeben, ob der Arbeitgeber die Überstunden ausdrücklich angeordnet habe und ob die Arbeit anders nicht hätte erledigt werden können (Urteil vom 30. 11. 2007 - 9 Sa 532/07).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Paketzustellers ab. Dieser hatte erklärt, sein Arbeitgeber schulde ihm Lohn wegen geleisteter Überstunden. Der Mann beschränkte sich allerdings im wesentlichen auf die pauschale Behauptung, durchschnittlich zwölf Stunden pro Tag unterwegs gewesen zu sein. Der Arbeitgeber bestritt, dass Überstunden angefallen seien.

Dem LAG reichten die Angaben des Klägers nicht aus. Wer eine Leistung geltend mache, trage auch die Beweislast, erklärten die Richter. Dies bedeute, dass der Kläger leer ausgehe, wenn er die Überstunden nicht dokumentiert habe und der Vertragspartner, hier der Arbeitgeber, die geltend gemachten Ansprüche bestreite.


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