Arbeitnehmer muss Mobbing belegen können
Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitnehmer, der sich an seinem Arbeitsplatz gemobbt fühlt und eine Schmerzensgeldklage anstrengt, trägt die Beweislast. So hat das Landesarbeitsgericht Mainz (Az.: 9 Sa 935/06) geurteilt, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitnehmer, der sich an seinem Arbeitsplatz gemobbt fühlt und eine Schmerzensgeldklage anstrengt, trägt die Beweislast. So hat das Landesarbeitsgericht Mainz (Az.: 9 Sa 935/06) geurteilt, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
Demnach müsse er überzeugend darlegen, dass die Schikanen das hinzunehmende Maß überschritten hätten. Ein Arbeitnehmer hatte auf Schmerzensgeld geklagt, weil er aufgrund von Mobbing erkrankt sei. Seine Klage wurde abgewiesen. Das Gericht argumentierte, der Kläger habe nicht nachweisen können, dass Demütigungen, Diskriminierungen oder andere Schikanen systematisch stattgefunden hätten. Außerdem müsse Mobbing klar abzugrenzen sein gegen das in einem Betrieb übliche, rechtlich erlaubte und deshalb hinzunehmende Verhalten. Dies überzeugend darzulegen, sei Aufgabe des «Gemobbten».
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.





