Arbeitnehmer haftet für Schaden nur bei Fahrlässigkeit
Koblenz (dpa/tmn) - Verursacht ein Arbeitnehmer einen Schaden, muss er diesen nur bei grober oder mittlerer Fahrlässigkeit ersetzen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin.
Koblenz (dpa/tmn) - Verursacht ein Arbeitnehmer einen Schaden, muss er diesen nur bei grober oder mittlerer Fahrlässigkeit ersetzen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin.
Der Arbeitgeber muss diese Fahrlässigkeit außerdem nachweisen. Daher dürfe der Arbeitgeber einem Mitarbeiter nicht einfach das Gehalt kürzen, wenn dieser beispielsweise sein Eigentum beschädigt hat.
Hat zum Beispiel ein Lkw-Fahrer während der Arbeitszeit einen Unfall mit Sach- und Personenschaden verursacht, haftet er bei grober Fahrlässigkeit in der Regel für den gesamten Schaden. Bei mittlerer oder «normaler» Fahrlässigkeit wird der Schaden geteilt, die genaue Haftungsverteilung hängt den Angaben zufolge vom Einzelfall ab. Bei leichter Fahrlässigkeit trage der Arbeitgeber den Schaden allein.
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