Arbeitgeber entscheidet über Bezahlung von Raucherpausen
Kiel/Bonn (dpa/tmn) - Ob Raucherpausen vergütet werden oder nicht, dürfen Arbeitgeber allein entscheiden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel (Az.: 10 Sa 1684/06) entschieden, meldet der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn.

Ob Raucherpausen vergütet werden oder nicht, liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers. (Bild: dpa)
Kiel/Bonn (dpa/tmn) - Ob Raucherpausen vergütet werden oder nicht, dürfen Arbeitgeber allein entscheiden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel (Az.: 10 Sa 1684/06) entschieden, meldet der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn.
Beim Streit um den Nichtraucherschutz dürfen die zuständigen Einigungsstellen zwar festlegen, wo auf dem Betriebsgelände noch geraucht werden darf. Ihre Kompetenzen sind aber überschritten, wenn es um die Vergütung solcher Pausen geht.
Die Regelungskompetenz der Einigungsstelle reiche nach Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nur soweit, wie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gelte. Es habe der Arbeitnehmervertretung keine Mitsprache bei der Regelung der Vergütung für die Zeit der Raucherpausen eingeräumt.
In dem betreffenden Fall konnten sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf eine Regelung zum betrieblichen Nichtraucherschutz verständigen. Die Einigungsstelle legte daraufhin fest, wo noch geraucht werden darf. Außerdem bestimmte sie, dass Mitarbeiter, die eine Raucherpause einlegen wollten, nicht «ausstempeln» mussten. Der Arbeitgeber klagte dagegen und bekam vor Gericht Recht. Die Frage nach der Vergütung ist andererseits unabhängig davon, ob überhaupt Raucherpausen eingeführt werden. Denn dies wiederum betrifft die betriebliche Ordnung und ist deshalb mitbestimmungspflichtig.
Weitere Meldungen aus dem Immobilien- und Baurecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauherren. [mehr...]
Das Erben von Immobilien wird voraussichtlich bald deutlich kostspieliger. [mehr...]
Der Ratgeber "Was ich als Mieter wissen muss" beschäftigt sich mit Fragen im laufenden Mietverhältnis, unter anderem zu Mietverträgen, Kosten oder Mietmängeln und will Mietern mit vielen Tipps, Musterbriefen und Formulierungsvorschlägen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Anwaltseiten24 verlost fünf Exemplare des Ratgebers. [mehr...]
Möchten Sie lieber in Ihren eigenen vier Wänden leben statt jeden Monat Miete zu bezahlen? Finden Sie mit dem Baufinanzierungs-Vergleichsrechner die beste Baufinanzierung.




