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Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Rechtsform, die 1995 für Freiberufler geschaffen wurde.

Ihr Zweck ist auf die aktive gemeinsame Ausübung freier Berufstätigkeit gerichtet, womit bloße Kapitalbeteiligungen ausgeschlossen sind.

Die Partnerschaftsgesellschaft übt - im Gegensatz zu den Personenhandels- und Kapitalgesellschaften - kein Handelsgewerbe aus. Nur natürliche Personen können der Partnerschaftsgesellschaft angehören. 

Sie ist keine juristische Person, doch nach § 7 Abs. 2 PartGG wird ihr dieselbe Teilrechtsfähigkeit zugestanden wie einer OHG oder KG.

Der rechtliche Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft ist im PartGG festgelegt. Von der Struktur her ähnelt sie einer OHG, weshalb auch mehrfach auf die §§ 105-160 HGB, §§ 705-740 BGB verwiesen wird.

Eine Partnerschaftsgesellschaft wird durch den Abschluss eines schriftlichen Partnerschaftsvertrags zwischen mindestens zwei Partnern und der Eintragung ins Partnerschaftsregisters gegründet. Eine Partnerschaftsgesellschaft kann nur durch natürliche Personen gegründet werden, die freiberuflich tätig sind.

Im Namen muss mindestens der Name eines Partners sowie der Zusatz „... & Partner“ geführt werden. Die Anmeldung erfolgt durch alle Partner gemeinsam zum für den Gesellschaftssitz zuständigen Amtsgericht (Registergericht).

 

Literaturtipp

Die Partnerschaftsgesellschaft. Recht, Steuer, Betriebswirtschaft

Seit dem 1.7.1995 können sich Freiberufler für eine gemeinsame Berufsausübung auch in Partnerschaftsgesellschaften zusammenschließen. Mit der Schaffung dieser Gesellschaftsform hat der Gesetzgeber den bis dahin fast vierzig Jahre andauernden Bemühungen aus dem Kreis der Freiberufler um eine eigene Rechtsform entsprochen. Die Neuauflage befaßt sich sowohl mit der zivilrechtlichen Seite als auch mit den steuerlichen Besonderheiten der Partnerschaftsgesellschaft. Die Änderung des Umwandlungsgesetzes, die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner sowie das Grundsatzurteil des BGH zur Exklusivität des Namenszusatzes "und Partner" sind in dieser 2. Auflage schon berücksichtigt. Der Gesetzentwurf zur Regelung der Anwalts-GmbH wurde ebenfalls einbezogen. Das Werk liefert zudem weiterführende Diskussionsbeiträge zu Unstimmigkeiten, die sich aus Diskrepanzen zwischen einzelnen Berufsrechten und dem Gesellschaftsrecht ergeben. Unklare Gesetzesformulierungen werden aufgegriffen und Auslegungsmöglichkeiten aufgezeigt. Das Buch eignet sich sowohl für Berater von Freiberuflern, die eine gemeinsame Berufsausübung anstreben, als auch für die an dem Zusammenschluß Beteiligten. Nicht zuletzt werden auch die Interessen der Mandanten der Partner ins Blickfeld gerückt.

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