Gesellschaftsrecht Ratgeber
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR
Wenn sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen, entsteht eine GbR - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
Für eine GbR ist kein Gesellschaftsvertrag erforderlich - aber empfehlenswert. Insbesondere die Aufnahme einer Schlichtungsklausel in den Gesellschaftsvertrag ist empfehlenswert.
Natürliche und juristische Personen (GmbH, AG) sowie andere rechtsfähige Gesellschaften können Gesellschafter einer GbR sein. Die GbR ist eine Personengesellschaft. Sie ist rechtsfähig, das heißt, sie kann eigene Rechte und Pflichten begründen.
Die Gesellschafter müssen - falls mit der GbR eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird - diese Tätigkeit zum Gewerbeamt anzeigen. Dabei gibt jeder Gesellschafter eine Gewerbeanzeige ab.
Die GbR kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden - sie ist nicht vollkaufmännisch tätig. Wird eine gewerblich tätige GbR größer und nimmt sie im kaufmännischen Umfang am Rechtsverkehr teil, dann wird sie zur OHG (offene Handelsgesellschaft) und ist zum Handelsregister anzumelden.
Die gewerblich tätige GbR unterliegt den Kennzeichnungspflichten für Kleingewerbetreibende. Als Kleingewerbe ist die GbR nicht firmenfähig.
Den Gesellschaftern der GbR steht die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretung der Gesellschaft nach außen gemeinschaftlich zu - sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist.
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen und das Privatvermögen der Gesellschafter. Eine generelle Beschränkung der Haftung (GbRmbH) ist nicht möglich! Eine Haftungsbeschränkung kann nur individuell mit jedem Vertragspartner ausgehandelt werden.
Vorteile der GbR:
- Möglichkeit der flexiblen Unternehmensführung
- relativ formlose Gründung
- freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
Nachteile der GbR:
- unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
- Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander können den Bestand der Gesellschaft gefährden (deshalb Schlichtungsklausel einfügen!)
Quelle: IHK
Literaturtipp
Die GbR - Erfolgreich gründen und führen
Alle Informationen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR: von der Start-Phase und den Voraussetzungen bis hin zu Haftungsfallen, Steuern und erfolgreichem Führen einer Firma.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine der beliebtesten Unternehmensformen. Hier erfahren Sie praxisbezogen das Wichtigste über die Vor- und Nachteile einer GbR.
In welchem Rahmen haftet der GmbH-Geschäftsführer bei Insolvenz der GmbH. [mehr...]
Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]
Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]