Suche:

Personengesellschaften

Personengesellschaften werden gegründet, wenn sich mindestens zwei natürliche Personen und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person und hat eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.

Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die sogenannten Kapitalgesellschaften.

In Deutschland zählen zu den typischen Personengesellschaften:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR / BGB-Gesellschaft)
  • Die offene Handelsgesellschaft (OHG), auch: GmbH & Co. OHG
  • Die Kommanditgesellschaft (KG), auch: GmbH & Co. KG
  • Die Partnergesellschaft (Freie Berufe).

Des Weiteren gibt es in Deutschland noch folgende Personengesellschaften:

  • Die stille Gesellschaft
  • Die Reederei und
  • Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.

Die GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Wenn sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen, entsteht eine GbR - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

Für eine GbR ist kein Gesellschaftsvertrag erforderlich - aber empfehlenswert. Insbesondere die Aufnahme einer Schlichtungsklausel in den Gesellschaftsvertrag ist empfehlenswert.

Mehr Informationen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts >> 

 

Die OHG - Offene Handelsgesellschaft

Bei der Offenen Handelsgesellschaft - kurz OHG - schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen, um ein Handelsgewerbe unter einer gemeinschaftlichen Firma zu betreiben, ohne dass eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern besteht.

Die OHG Gesellschafter bilden somit eine Tätigkeits-, Vermögens-, Risiko- und Haftungsgemeinschaft.

Mehr Informationen zur Offenen Handelsgesellschaft >>

 

Die KG - Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft - kurz KG - ist eine besondere Form der OHG. Sie unterscheidet sich von der OHG durch eine Aufspaltung von Haftung und Entscheidung zwischen den Gesellschaftern.

In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage.

Mehr Informationen zur Kommanditgesellschaft >>

 

Die Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Rechtsform, die 1995 für Freiberufler geschaffen wurde. Ihr Zweck ist auf die aktive gemeinsame Ausübung freier Berufstätigkeit gerichtet, womit bloße Kapitalbeteiligungen ausgeschlossen sind.

Die Partnerschaftsgesellschaft übt - im Gegensatz zu den Personenhandels- und Kapitalgesellschaften - kein Handelsgewerbe aus.

Mehr Informationen zur Partnerschaftsgesellschaft >>

 

Literaturtipp

GbR, OHG, KG. Gründen - Betreiben - Beenden

Alle, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Personengesellschaft zu gründen oder sich an einer bestehenden Personengesellschaft als tätiger Teilhaber oder auch nur mit einer Kapitaleinlage zu beteiligen, informiert dieser Ratgeber praxisnah und aktuell. 

Weitere Informationen und Bestellung >>

In welchem Rahmen haftet der GmbH-Geschäftsführer bei Insolvenz der GmbH. [mehr...]

Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>