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Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.

Als juristische Person verfügt die GmbH über selbständige Rechte und Pflichten: sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Außerdem haftet die GmbH für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber unbeschränkt mit dem eigenen Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschafter hingegen haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, nicht mit ihrem übrigen (Privat-)Vermögen. Haben die Gesellschafter also ihre Einlage - wie im Gesellschaftervertrag festgelegt - einmal erbracht, brauchen sie grundsätzlich auch im Falle einer Insolvenz kein eigenes Geld nachzuzahlen. Ist die Einlage noch nicht in voller Höhe erbracht, müssen die Gesellschafter auch im Insolvenzfall lediglich den noch ausstehenden Differenzbetrag entrichten.

Eine GmbH kann auch durch einen einzigen Gesellschafter gegründet werden - die sogenannte Ein-Mann-GmbH.
 
Eine GmbH kann nur durch einen schriftlichen Vertrag gegründet werden. Ausserdem muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden.

  • Name der Gesellschaft (Firma)
  • Unternehmensgegenstand (Aufzählung der Tätigkeitsbereiche)
  • Sitz der Gesellschaft
  • Höhe des Stammkapitals
  • und der Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage). 

Im Falle, dass die GmbH auf eine gewisse Zeit beschränkt sein soll oder den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der GmbH auferlegt werden sollen, müssen diese Bestimmungen auch im Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro (seit 01.01.1999). Der Betrag der Mindeststammeinlage beträgt 100 Euro. Stammeinlagen, die auf einen höheren Betrag lauten, müssen durch 50 teilbar sein.

Das Stammkapital kann aus Bar- oder Sacheinlagen bestehen. Im Falle der Bargründung müssen zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister ein Viertel der Einlagen, mindestens aber die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals (=12.500,00 Euro) eingezahlt sein. Für die Differenz bis zur Höhe seiner Einlage haftet jeweils der Gesellschafter.

In der Praxis erfolgt die Bargründung in der Form, dass für die GmbH ein Konto bei einer Bank eröffnet wird, das zur freien Verfügung des Unternehmens steht. Der Nachweis der Einzahlung, der gegenüber dem Registergericht zu erbringen ist, kann durch die Vorlage eines Kontoauszuges erfolgen.

  1. Die Sacheinlage muss immer in voller Höhe erbracht werden
  2. Der Wert der Sacheinlage muss in einem Sachgründungsbericht nachgewiesen werden.

Die Firma der GmbH muss kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig sein und den Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Sie kann als Personenfirma (Information über die Gesellschafter), Sachfirma (Information über den Geschäftszweck), reine Phantasiefirma oder eine Kombination dieser Möglichkeiten gebildet werden.

Empfehlenswert ist eine vorherige Absprache mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Der Geschäftsführer der GmbH wird durch die Gesellschafter bestellt. Er vertritt die GmbH nach außen. Die Geschäftsführer müssen schriftlich versichern, dass keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung entgegenstehen (z. B. Konkursstraftaten oder Gewerbeuntersagung) und dass sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind.

Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden sowie die Anmeldung der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister muss von ihm beglaubigt werden. Es wird empfohlen, bereits zur Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages und der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister die Beratung durch einen Anwalt oder Notar in Anspruch zu nehmen.  

In den Geschäftsbriefen der GmbH müssen bestimmte Angaben enthalten sein: Firma der GmbH, Rechtsform und Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer mit Vor- und Familiennamen.

Sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat bildet und dieser einen Vorsitzenden hat, kommt noch wenigstens ein voll ausgeschriebener Vorname und der Familienname des Aufsichtsratsvorsitzenden hinzu. Seit dem 1.Juli 2002 ist zusätzlich auf Rechnungen die vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.

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Literaturtipp

So gründe und führe ich eine GmbH

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie wissen sollten, wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen, sie als Geschäftsführer leiten oder einen Geschäftsanteil an ihr erwerben wollen, aber auch, was zu beachten ist, wenn eine GmbH wieder aufgelöst und liquidiert werden soll.  

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