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Montag, 3. März 2008

Zahlungsnachweis aufheben: Kontoauszüge drei Jahre aufheben

Berlin (dpa/tmn) - Kontoauszüge sollten erst nach drei Jahren ins Altpapier wandern. Verbraucher sind zwar nicht verpflichtet, die Auszüge überhaupt aufzuheben, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.


Um wichtige Zahlungen ausreichend lange nachweisen zu können, sollten Kontoauszüge drei Jahre lang aufgehoben werden. (Bild: dpa)

Um wichtige Zahlungen ausreichend lange nachweisen zu können, sei das aber sinnvoll. Denn die Verjährungsfrist für sogenannte Alltagsgeschäfte beträgt in der Regel drei Jahre. Die Rechnung vom Versandhändler oder der Zahlungsnachweis über den Möbel- und Computerkauf sollte daher abgeheftet werden. Dieses Jahr kommen entsprechend die Auszüge von 2004 in den Müll - die von 2005 bis 2007 sollten im privaten Archiv bleiben.




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