Zahlungsnachweis aufheben: Kontoauszüge drei Jahre aufheben
Berlin (dpa/tmn) - Kontoauszüge sollten erst nach drei Jahren ins Altpapier wandern. Verbraucher sind zwar nicht verpflichtet, die Auszüge überhaupt aufzuheben, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Um wichtige Zahlungen ausreichend lange nachweisen zu können, sollten Kontoauszüge drei Jahre lang aufgehoben werden. (Bild: dpa)
Um wichtige Zahlungen ausreichend lange nachweisen zu können, sei das aber sinnvoll. Denn die Verjährungsfrist für sogenannte Alltagsgeschäfte beträgt in der Regel drei Jahre. Die Rechnung vom Versandhändler oder der Zahlungsnachweis über den Möbel- und Computerkauf sollte daher abgeheftet werden. Dieses Jahr kommen entsprechend die Auszüge von 2004 in den Müll - die von 2005 bis 2007 sollten im privaten Archiv bleiben.
Weitere Meldungen aus dem Gesellschaftsrecht
- Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen
- Sammelklagen: Eine neue Gefahr für Unternehmen
- Unternehmen gegen "Markenpiraterie" oft schlecht geschützt
- Verdoppelung der Abfindung für ausscheidende Aktionäre
- Squeeze-out: Auch für Minderheitsaktionäre von Vorteil
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]
Sie werden gegründet - von natürlichen oder juristischen Personen (mind. zwei) - zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. [mehr...]
Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]





