Widerrufsbelehrung im Netz muss ohne weiteres erkennbar sein
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Widerrufsbelehrung bei Internet-Bestellungen muss für den Kunden «auf den ersten Blick» erkennbar sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab mit seinem Urteil der Klage eines Internet-Versandhändlers gegen einen Konkurrenten statt.
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Widerrufsbelehrung bei Internet-Bestellungen muss für den Kunden «auf den ersten Blick» erkennbar sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab mit seinem Urteil der Klage eines Internet-Versandhändlers gegen einen Konkurrenten statt.
Nach Meinung des Gerichts genügt es nicht, wenn der Käufer «mit mehr oder weniger Phantasie» in der Lage sei, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite zu erkennen (Az.: 6 U 129/06). Das berichtet die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf die OLG-Entscheidung.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Internet- Versandhändlers gegen einen Konkurrenten statt. Der Kläger hatte sich gegen eine seiner Meinung nach unzureichende Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Konkurrenten gewandt. Dort war lediglich ein Link vorhanden, der zu einer vollständigen Widerrufsbelehrung führte. Es fehlte allerdings jeglicher Hinweis auf die Funktion dieses Links. Nach geltendem Recht können Internetkäufe innerhalb bestimmter Fristen widerrufen werden.
Auch dem OLG genügte die Gestaltung der Internetseite mit Blick auf die Widerrufsbelehrung nicht. Die Kennzeichnung des Links müsse so deutlich sein, dass für den Kunden ohne weiteres erkennbar sei, dass überhaupt ein Widerrufsrecht bestehe und dass auf diesem Wege eine entsprechende Widerrufsbelehrung abgerufen werden könne.
Weitere Meldungen aus dem Gesellschaftsrecht
- Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen
- Sammelklagen: Eine neue Gefahr für Unternehmen
- Unternehmen gegen "Markenpiraterie" oft schlecht geschützt
- Verdoppelung der Abfindung für ausscheidende Aktionäre
- Squeeze-out: Auch für Minderheitsaktionäre von Vorteil
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]
Sie werden gegründet - von natürlichen oder juristischen Personen (mind. zwei) - zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. [mehr...]
Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]





