Warnung vor Haustür-Geschäften zur Weihnachtszeit
Der bundesweit tätige Verband Lebenshilfe warnt vor der Mitleidsmasche bei Haustür- und Telefongeschäften.
Der bundesweit tätige Verband Lebenshilfe warnt vor der Mitleidsmasche bei Haustür- und Telefongeschäften. Vorsicht ist gerade jetzt geboten, wenn in der Vorweihnachtszeit damit geworben wird, dass die Artikel von Menschen mit Behinderung hergestellt wurden oder der Verkaufserlös behinderten Menschen zugute kommt. Wer an Produkten aus Werkstätten für behinderte Menschen interessiert ist, sollte besser das Angebot von Behindertenwerkstätten in der Region nutzen, die oft eigene Läden betreiben und mit Ständen auf Weihnachtsmärkten vertreten sind.
Die folgenden Tipps helfen, bei Haustür- und Telefongeschäften nicht auf unseriöse Angebote hereinzufallen: Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen. Lassen Sie sich genau erklären - und möglichst schriftlich belegen - wie behinderte Menschen an der Herstellung beteiligt waren und welcher Anteil einem guten Zweck zufließt.
Fragen Sie nach, ob hinter der Aktion ein gemeinnütziger Verein oder eine Behinderten-Einrichtung steht und wer dort für eventuelle Rückfragen zu erreichen ist. Erkundigen Sie sich zunächst bei dieser Adresse, ob “alles mit rechten Dingen zugeht” und sagen Sie selbst bei kleinen Zweifeln lieber “Nein Danke” zu dem Angebot.
Lehnen Sie es ab, Waren zu überhöhten Preisen oder in großer Stückzahl
zu bestellen, “weil es ja einem guten Zweck dient”. Achten Sie auf Qualität und Funktionalität. Falls Sie an den angebotenen Waren interessiert sind, fragen Sie nach einem Katalog, um später in Ruhe auswählen zu können.
Wenn Sie sich zu einem Kauf entschieden haben, anschließend aber unzufrieden mit Preis und Produkt sind, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihnen mit dem erworbenen Produkt eine glaubwürdige und aussagekräftige Adresse des Vertriebs schriftlich verbleibt. Nähere Informationen dazu bei allen Verbraucherzentralen.
Scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu informieren, falls die Anbieter aggressiv auftreten oder das Angebot unseriös wirkt.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
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