Spenden und Ehrenamt: Steuerfreibeträge sollen steigen
Berlin (dpa) - Spenden und gemeinnützige Arbeit werden künftig stärker mit Steuervergünstigungen belohnt. Der Bundesrat billigte am Freitag (21. September) das vom Bundestag vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz.
Berlin (dpa) - Spenden und gemeinnützige Arbeit werden künftig stärker mit Steuervergünstigungen belohnt. Der Bundesrat billigte am Freitag (21. September) das vom Bundestag vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz.
In Deutschland sind etwa 23 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Der als Übungsleiterpauschale bezeichnete Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Helfer wird von 1848 auf 2100 Euro angehoben.
Künftig gibt es einen allgemeinen Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr. Sind die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher als der Freibetrag, muss dies nachgewiesen werden. Wer die Pauschale nutzt, soll nicht zusätzlich noch Aufwandsentschädigungen vom Staat und auch nicht den «Übungsleiterfreibetrag» bekommen.
Ferner werden die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden einheitlich auf 20 Prozent angehoben werden. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis. Der Höchstbetrag für die Kapitalausstattung von Stiftungen wird von 307 000 Euro wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf eine Million Euro erhöht.
Weitere Meldungen aus dem Gesellschaftsrecht
- Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen
- Sammelklagen: Eine neue Gefahr für Unternehmen
- Unternehmen gegen "Markenpiraterie" oft schlecht geschützt
- Verdoppelung der Abfindung für ausscheidende Aktionäre
- Squeeze-out: Auch für Minderheitsaktionäre von Vorteil
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]
Sie werden gegründet - von natürlichen oder juristischen Personen (mind. zwei) - zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. [mehr...]
Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]