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Stichwörter: SammelklageUSA
Montag, 13. August 2007

Sammelklagen: Eine neue Gefahr für Unternehmen

Die Europäische Kommission will als Teil ihrer verbraucherpolitischen Strategie Sammelklagen einführen.


Die Europäische Kommission will als Teil ihrer verbraucherpolitischen Strategie Sammelklagen einführen. Diese Verfahren erlauben es Verbrauchern, gemeinsam Schadensersatzansprüche gegen ein Unternehmen gerichtlich geltend zu machen.

In den USA sind Sammelklagen in der Form der sog. class action Teil der berüchtigten amerikanischen Klageindustrie, die die US-Wirtschaft jährlich mit
250 Milliarden US-Dollar belastet. Prominentes Beispiel ist die Klage gegen die amerikanische Tabakindustrie, die als Sammelklage für alle nikotinabhängigen Amerikaner zugelassen wurde.

Amerikanische Verhältnisse dieser Art wird es sicherlich auch in Zukunft in Europa nicht geben. Der DIHK sieht aber die Gefahr, dass Sammelklagen in Europa ähnlich negative Effekte nach sich ziehen könnten.

Das Hauptrisiko von Sammelklagen, an denen Tausende von Klägern beteiligt sein können, liegt in der immensen Medienwirkung. Gegen die Gefahr einer öffentlichen Anprangerung und irreversibler Imageschäden, die bereits im Vorfeld der Klage und auch bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen entstehen,
können sich Unternehmen nicht schützen. Eine teure Folge davon sind in den USA oftmals unter öffentlichem Druck erzwungene Vergleiche, bekannt als "blackmail settlements".

Sammelklagen können auch leicht zu einer lukrativen Einnahmequelle von einzelnen Anwälten und Verbraucherverbänden instrumentalisiert werden. Aus den USA ist bekannt, dass Verbraucher dort professionell angeworben und zur Mitwirkung an initiierten Klagen ermuntert werden. Oftmals geht es dabei auf Seiten der einzelnen Verbraucher lediglich um Bagatellschäden, die sich dann aber zugunsten der Klägeranwälte zu enormen Streitwerten addieren.

Beispielsweise kassierten Klägeranwälte in einem Rechtsstreit in den USA um zu kleine Computer-Monitore ein Honorar von 16 Millionen US-Dollar, während die Geschädigten mit Rabattgutscheinen i. H. v. je 13 Dollar quasi leer ausgingen.

Das Risiko von Sammelklagen für Unternehmen ist groß. Die IHK-Organisation spricht sich deshalb entschieden gegen deren Einführung aus. Für Sammelklagen besteht auch kein Bedarf, weil sich in Europa der traditionell gewachsene Zwei-Parteien-Streit bewährt. Sollte die EU gleichwohl an ihren
Plänen festhalten, müssen die negativen Auswirkungen nach US amerikanischem Vorbild so weit wie möglich ausgeschlossen werden:




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