Gewerbeschein oder GmbH: Die richtige Rechtsform finden
Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Eine Idee verwirklichen, sein eigener Chef sein oder den Weg aus der Arbeitslosigkeit finden - es spricht viel für die eigene Firma. Mit der Reform des GmbH-Rechts soll der Schritt in die Selbstständigkeit jetzt leichter werden.
Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Eine Idee verwirklichen, sein eigener Chef sein oder den Weg aus der Arbeitslosigkeit finden - es spricht viel für die eigene Firma. Mit der Reform des GmbH-Rechts soll der Schritt in die Selbstständigkeit jetzt leichter werden.
Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist für Gründer interessant, die ihr Privatvermögen für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit der Firma vor den Forderungen der Gläubiger schützen wollen. Der Unternehmer haftet nur in Höhe seines Anteils, der derzeit noch 25 000 Euro betragen muss. In der Praxis fordern Banken für Kredite jedoch auch von GmbH-Unternehmern oft zusätzliche Sicherheiten.
Das wird sich mit der Reform des GmbH-Rechts, die in der ersten Hälfte des Jahres 2008 inkrafttreten soll, nicht ändern. Allerdings muss die Mindesteinlage dann nur noch 10 000 Euro betragen, sagt Roland Franke vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) in Berlin. Für die Gründung einer sogenannten Mini-GmbH soll sogar ein Stammkapital von einem Euro ausreichen. Dafür muss ein bestimmter Prozentsatz vom Gewinn für den Aufbau des Kapitals verwendet werden.
Marcus Troeder zufolge hat die GmbH einen guten Ruf. Zu den weiteren Vorteilen für den Gründer gehören eine gewisse Risikoabfederung und die Flexibilität dieser Rechtsform.
Wer keine großen Investitionen tätigen muss und womöglich alleine arbeitet, kann auch zur einfachsten Art der Gründung greifen - dem Gewerbeschein, der in Hamburg zum Beispiel nur 20 Euro kostet. Für andere Rechtsformen werden schnell mehrere hundert Euro Gebühren fällig - dafür gibt es aber auch einen Eintrag ins Handelsregister.
Im juristischen Sinne keine Firma ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Sie entsteht, wenn sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen zusammentun.
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