Umtausch ohne Bon - Gute Chancen mit Kontoauszug
Düsseldorf (dpa/tmn) - Der Umtausch eines Weihnachtsgeschenks kann auch ohne Kassenbon gelingen. Wer mit Karte bezahlt hat und den Kontoauszug vorlegen kann, hat im Laden gute Chancen. Das sagte Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Düsseldorf (dpa/tmn) - Der Umtausch eines Weihnachtsgeschenks kann auch ohne Kassenbon gelingen. Wer mit Karte bezahlt hat und den Kontoauszug vorlegen kann, hat im Laden gute Chancen. Das sagte Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
«Ein Umtausch ist zwar grundsätzlich eine Kulanzleistung des Händlers - auch mit Kassenbon ist er also nicht zur Rücknahme verpflichtet.» Wenn der Händler den Umtausch grundsätzlich aber freiwillig einräumt, können sich auch Kunden ohne Bon auf die Regelung berufen.
So werde der Umtausch zur allgemeinen Geschäftspraxis, wenn der Händler die Rückgabemöglichkeit zum Beispiel auf dem Kassenbon vermerkt - ob ein Kunde den nun vorlegen kann oder nicht. «Auch auf dem Kontoauszug steht in der Regel eine Rechnungs- oder Registrierungsnummer. Der Händler kann also den Kauf, das Datum und die Höhe des Betrags nachvollziehen», erläuterte Winkelmann. Ein allgemeines Recht des Kunden auf Umtausch gebe es allerdings nicht - weder mit Kassenzettel noch ohne.
In einer Umfrage der Marktforscher der GfK-Gruppe in Nürnberg im Auftrag der «Apotheken Umschau» in Baierbrunn bei München tauschen mehr als die Hälfte der an Weihnachten unglücklich Beschenkten die Gabe sofort wieder um.
Weitere Meldungen aus dem Gesellschaftsrecht
- Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen
- Sammelklagen: Eine neue Gefahr für Unternehmen
- Unternehmen gegen "Markenpiraterie" oft schlecht geschützt
- Verdoppelung der Abfindung für ausscheidende Aktionäre
- Squeeze-out: Auch für Minderheitsaktionäre von Vorteil
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]
Sie werden gegründet - von natürlichen oder juristischen Personen (mind. zwei) - zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. [mehr...]
Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]