Domain-Adresse keine abziehbare Betriebsausgabe
Bonn (dpa/gms) - Betreiber eines Online-Handels können die Kosten für den Kauf ihrer Internet-Domain nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes in München macht der Personalverlag in Bonn aufmerksam.
Bonn (dpa/gms) - Betreiber eines Online-Handels können die Kosten für den Kauf ihrer Internet-Domain nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes in München macht der Personalverlag in Bonn aufmerksam.
Bei den Aufwendungen für den Erwerb einer Domain handelt es sich demnach um Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (Az.: III R 6/05).
Im Unterschied etwa zu Warenzeichen stehe das mit dem Kauf der Domain verbundene Nutzungsrecht und nicht die Registrierung im Vordergrund. Ein Abzug der Erwerbskosten als Betriebsausgabe komme daher nicht in Frage. Anders verhalte es sich dagegen, wenn der Unternehmer Lizenzgebühren für die Nutzung einer Web-Adresse zahlt. Dann dürfen die Lizenzgebühren als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
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