Bleaching ist keine Zahnheilbehandlung
…Auch die Tatsache, dass manche Zahnverfärbungen unter Umständen Rückschlüsse auf eine andere Erkrankung zulassen, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Es ist grundsätzlich dem allgemeinen Lebensrisiko jedes Einzelnen zuzuordnen, wenn eine Erkrankung aufgrund einer kosmetischen Behandlung, die selbst keine medizinischen Kenntnisse voraussetzt, unentdeckt bleibt. Die Situation stellt sich im vorliegenden Fall kaum anders dar als etwa die Verkennung von Krankheiten aufgrund intensiver Bräunung der Haut durch den regelmäßigen Besuch eines Sonnenstudios oder die Überdeckung kranker Hautstellen durch den Gang zur Kosmetikerin…“
Quelle: LG Frankfurt
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