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Stichwörter: OnlineshopPreisgarantie
Donnerstag, 24. Januar 2008

Einkauf im Internet-Shop: Keine Garantie für genannten Preis

Bei Produkten aus dem Katalog bekommt der Kunde in der Regel nicht erst eine Eingangsbestätigung: «Der klassische Versandhandel packt die Ware ein, legt die Rechnung dazu und verschickt das», erklärte Rechtsanwalt Lapp. Stand im Katalog irrtümlich ein falscher Preis, darf der Händler wiederum auf die Rechnung den korrekten schreiben - und der Kunde muss gegebenenfalls sein Widerrufsrecht nutzen.




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