Einkauf im Internet-Shop: Keine Garantie für genannten Preis
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Beim Bestellen im Onlineshop bekommt der Kunde das gewünschtes Produkt nicht garantiert zum angegebenen Preis. Hat der Händler aus Versehen einen falschen Preis angegeben, darf er das meist noch korrigieren und den korrekten verlangen.

Versteigerungsportal Ebay: Wer die «Sofort kaufen»-Option nutzt, schließt direkt einen Vertrag ab. (Bild: Ebay)
Darauf weist der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Lapp aus Frankfurt hin. Das gilt dem Prinzip nach auch bei falsch ausgezeichneter Ware im Laden und im Bestellkatalog. «Der Preis, den ich sehe, ist in den meisten Fällen die Einladung zur Abgabe eines Vertragsangebots», sagte Lapp. «Bei professionellen Onlineshops wird dann in der Regel erstmal per Mail die Eingangsbestätigung gegeben.» Allerdings ist der Vertrag mit Eingang der Mail, die üblicherweise auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen enthält, noch nicht zustande gekommen.
Das heißt, der Händler kann das Angebot in der vorliegenden Form noch ablehnen und den Preis berichtigen. Diesen kann er dem Kunden in der separat verschickten Annahmeerklärung in Rechnung stellen, sagte Lapp. Erst mit dieser Erklärung kommt der Kaufvertrag zustande. Will der Kunde das Produkt zum höheren Preis nicht, darf er vom Vertrag zurücktreten. Das erklärt er am besten mit einer Mail an den Händler. Oder er nutzt nach Erhalt der Ware das zweiwöchige Widerrufsrecht.
«Es gibt aber auch Situationen, in denen im Internet schon das Kaufangebot abgegeben wird», sagte Lapp. Dann muss der Kunde nur auf den Button drücken, und der Vertrag kommt zustande. Diese Variante ist zwar nicht allzu häufig. Unwichtig ist sie trotzdem nicht, da sie bei eBay zur Anwendung kommt - bei den Auktionen ebenso wie bei Produkten, die mit «Sofort kaufen»-Option angeboten werden.
Generell sind Formulierungen in Onlineshops, denen zufolge ein Produkt sofort «gekauft» und eben nicht erst «bestellt» werden muss laut Thomas Lapp ein Hinweis darauf, dass der Vertrag bereits mit dem Klick zustande kommt.
Im Laden gibt der Kunde das Angebot ab, indem er die gewünschte Ware zur Kasse trägt. Sagt der Verkäufer dann, dass der mit 20 Euro ausgezeichnete Pulli in Wirklichkeit 50 Euro kostet, ist das in Ordnung, erklärte Lapp. «Der Vertrag zum niedrigeren Preis kommt zustande, wenn er etwas sagt wie 'Dann bekomme ich bitte 20 Euro von ihnen'.»
Weitere Meldungen aus dem Gesellschaftsrecht
- Notare dürfen ihre Gebühren nicht automatisch Rechtsanwaltspartnerschaften zufließen lassen
- Sammelklagen: Eine neue Gefahr für Unternehmen
- Unternehmen gegen "Markenpiraterie" oft schlecht geschützt
- Verdoppelung der Abfindung für ausscheidende Aktionäre
- Squeeze-out: Auch für Minderheitsaktionäre von Vorteil
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels. [mehr...]
Sie werden gegründet - von natürlichen oder juristischen Personen (mind. zwei) - zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. [mehr...]
Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. [mehr...]





